Foto Haas-Hochzeit
Foto Haas

Hochzeitsfotografie

Impressum

Foto Haas
Jürg Haas
Tellstrasse 2
CH-3604 Thun
Telefon: +41 79 954 10 67
E-Mail: info@fotohaas.ch
Internet: www.fotohaas.ch
Fotograf: Jürg Haas

Inhaltlich Verantwortlicher: Jürg Haas
COPYRIGHT © 2014 Foto Haas Thun 

















Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Foto Haas
Jürg Haas nachstehend Foto Haas genannt.
Tellstrasse 2
3604 Thun
info@fotohaas.ch www.fotohaas.ch

1. ALLGEMEINES
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Angebote, Verträge, Bestellungen, Dienstleistungen von Foto Haas, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Mit der Bestellung, Inanspruchnahme einer Dienstleistung oder Terminreservation gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.
Von Foto Haas erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von 30 (dreissig) Tagen.


1.1. PRODUKTIONSAUFTRAG
Foto Haas wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. FotoHaas kann dies zum Teil durch Dritte (Labore, Druckereien, etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Foto Haas hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.


1.2. AUSWAHL/AUSLIEFERUNG DER FOTOS
Foto Haas wählt in einem ersten Schritt alle die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Das sind meistens 90% der Shooting-Bilder. Danach kann der Auftrag-Geber selber entscheiden, welche Bilder es sein sollen. Diese werden dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen für die Auswahl als Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Nach der Auswahl der Bilder durch den Kunden werden die Fotos innerhalb von 30 Arbeitstagen durch Foto Haas optimiert und als Download zur Verfügung gestellt. Bei Abwesenheit/Ferien durch Foto Haas werden diese Fristen verlängert.
Rohdateien werden dem Kunden grundsätzlich nicht abgegeben. Falls dies gewünscht wird, muss es vor dem Auftrag schriftlich abgemacht werden.


1.3. VERPFLEGUNG / PAUSEN
Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab 5 Stunden (insbesondere bei Veranstaltungen / Hochzeiten), ist Foto Haas mit Verpflegung und Getränken zu versorgen und angemessene Pausen zu gewähren.


2. BUCHUNG / ANMELDUNG
Durch die schriftliche Zusage eines vorgeschlagenen Termins gilt ein Auftrag/Termin als gebucht. Zusätzlich wird bei Aufträgen im grossen Umfang gegebenenfalls ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen.


3. ANNULATION / NICHT ERSCHEINEN / TERMIN VERSCHIEBUNG


3.1 HOCHZEIT
Sollte ein Auftrag nach der definitiven Terminbestätigung von Foto Haas per E-Mail, durch Annullation/Verschiebung durch den Auftraggeber nicht zustande kommen, wird folgendes Honorar fällig:
• Nach der Terminbestätigung (E-Mail): 20% des gebuchten Angebots
• Bis 9 Monate vor dem Termin: 40% des gebuchten Angebots (Wurde ein Vorschuss geleistet, wird dieser einbehalten)
• Bis 3 Monate vor dem Termin: 50% des gebuchten Angebots
• Bis 30 Tage vor dem Termin: 80% des gebuchten Angebots
• Ab 14 Tagen vor dem Termin und keine Abmeldung: 100% des gebuchten Angebots


3.2 FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE
• Nach der Terminbestätigung (E-Mail) bis 7 Tage vor dem Termin: einmalige Gebühr von CHF 70.- für jeden Beauftragten (Fotografen, Visagistin, Stylistin)
• Danach: 50% des gebuchten Shootings / Angebots
• Keine Abmeldung oder nicht Erscheinen am Shootingtag mit kurzfristiger Abmeldung: 100% des gebuchten Shootings / Angebots mindestens CHF 500.-
• Verspätungen von mehr als 30 Min ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden in Rechnung gestellt. Die Shootingzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, wie in der Bestätigungsmail festgelegt wurde. Kommt ein Auftraggeber zu spät zum Shootingtermin ist dies sein eigenes Verschulden und die Zeit wird berechnet.
• Bei Absage eines TFPShootings innerhalb von 1 Tag oder einfach nicht erscheinen wird einem Betrag von CHF 300.00 in Rechnung gestellt
Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich (E-MAIL) zu erfolgen.
Die oben genannten Entschädigungen gelten auch bei Verschiebung des Termins & Krankheit, wenn dieser zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. Die Kosten sind angemessene Umsatzverluste des blockierten Termins. Die Annulationskosten werden in jedem Falle fällig und via Rechnung eingefordert.


4. HÖHERE GEWALT
Ist es Foto Haas aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Foto Haas auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
Foto Haas kann nicht rechtlich belangt werden und es darf keinen Schadenersatz gefordert werden. Natürlich bemüht sich Foto Haas, einen Ersatzfotografen zu engagieren, welcher auf eigene Rechnung mit seinen Leistungen arbeitet.
Ist es Foto Haas aufgrund höherer Gewalt (oder z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich, die Fotos in der vereinbarten Zeit auszuliefern kann Foto Haas nicht rechtlich belangt werden und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.

4.1 HOCHZEIT
Foto Haas bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht.
Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.
Das Brautpaar verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Foto Haas.
Ein evtl. zuvor geleisteter Vorschuss oder bereits bezahlte Aufträge werden dem Brautpaar innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.


4.2 FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE
• Es ist auf Wunsch des Kunden ein Ersatztermin zu vereinbaren
• Der Auftraggeber verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Foto Haas.


5. PREISE / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sämtliche Angebote auf der Website von Foto Haas sind unverbindlich. Foto Haas behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen.
Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Foto Haas ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.
• Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an den Fotoauftrag / das Fotoshooting. Die Fotos werden erst ausgeliefert, wenn die vollständige Bezahlung des Auftrags abgeschlossen ist.
• Bei Hochzeiten wird vom Kunden eine Anzahlung per Vorauskasse geleistet. Der Gesamtbetrag muss spätestens 3 Tage nach der Hochzeit bei Foto Haas eingegangen sein.
• Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen wie zum Beispiel: Kosten für gebuchte Modelle; anfallende Reisekosten wie Taxi zu schwer erreichbaren Orten oder dem nächsten Bahnhof, Parktickets , Spesen ( zum Beispiel Hotel,- / Übernachtungskosten), zusätzliche Requisiten, sowie weitere vor Ort anfallende auftragsbedingte Kosten welche nicht im Honorar enthalten sind gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind innert 30 (dreissig ) Tagen zu begleichen.
• Das Honorar ist auch dann in vollständiger Höhe zu zahlen wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
• Bei grösseren Aufträgen/Nachbestellungen mit einem Betrag von über CHF 500, kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
• Post oder Kuriersendungen werden erst ausgelöst, wenn der Betrag vollumfänglich beglichen wurde. Das gleiche gilt für Vorschaugalerien welche online aufgeschaltet werden.
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/Rechnungen nicht spätestens 30 (dreissig) Tage nach dem Zugang der Rechnung (per E-Mail) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht.
Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem 15. Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug.
Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 CHF (für die 1. Mahnung)
und 20.00 CHF für die 2. (=letzte) Mahnung. Es wird zusätzlich einen Verzugszins berechnet.
Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.


6. GUTSCHEINE / SPEZIALANGEBOTE
Von Foto Haas ausgestellte Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 1.0 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Nach 1.0 Jahr gilt der aktuelle Preis für das gebuchte Shooting auf der Website von Foto Haas. Die Differenz der Erhöhung des Preises wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.


7. TFP SHOOTINGS
Bei TFP Shootings (Time for Pictures) welche für beide Parteien gratis gemacht und dem Foto-Model als Entlöhnung die Fotos zur Verfügung gestellt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Fotoshootings.
Foto Haas kann ein TFP Shooting aus zeitlichen oder wichtigen, auftragsbedingten Gründen absagen und dafür nicht rechtlich belangt werden.


8. KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM FOTOGRAF
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten/Nachbearbeitungen stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Foto Haas unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von Foto Haas ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.


9. BEANSTANDUNGEN / SICHERUNG DER FOTODATEIEN
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Foto Haas gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials / die Ware betreffen, sind innerhalb 7 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen.
Andernfalls gilt das Bildmaterial / die Ware als genehmigt.
Defekte CDs/ DVDs werden innerhalb einem Monat gegen Rücksendung des defekten Datenträgers ( auf Kosten des Auftraggebers ) ausgetauscht.
(Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Es empfiehlt sich eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. Foto Haas sichert die abgegebenen Fotos für 1 Jahr nach dem Fototermin. In dieser Zeit können Foto-DVDs und einzelne Fotos nachbestellt werden.)

10. BILDRECHTE
Bei Fotografien welche Foto Haas von einer Person/ einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz des Fotografen
Der Auftraggeber kauft mit dem Erstehen der Bilder nicht das Urheberrecht. Das Nutzungsrecht erhält er, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, nur für den Privatgebrauch (Die eigene Facebook-Seite, Bewerbungen, Sedcards, Familie, Freunde….). Dort dürfen die Fotos mit Erwähnung des Fotografen veröffentlicht werden. Bei gewerblichen Auftraggebern für den einmaligen vereinbarten Verwendungszweck.
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials bei Publikationen.
Der Name des Fotografen ist grundsätzlich bei jeder Wiedergabe wie folgt zu nennen:
„Jürg Haas“ oder Foto Haas Thun.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platzierten oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk, ist als Schadenersatz ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Foto Haas. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von Foto Haas erfolgten) Nutzung, Verwendung, Veränderung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

11. REFERENZEN
Bei entsprechender schriftlicher zusätzlicher Vereinbarung erhält Foto Haas als Urheberin das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z. B. Website,
Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Facebook, Sedcards etc..).
Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von Foto Haas
Foto Haas hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

12. DATENSCHUTZ / DATENSICHERHEIT
Foto Haas verpflichtet sich, Fotografien nur mit Einwilligung der abgebildeten Person zu veröffentlichen. Bei Veranstaltungen/ Hochzeiten hat der Auftraggeber/ das Brautpaar die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen einzuholen und haftet für diese allein. Adressdaten der Kunden werden ausschliesslich für die Abwicklung des Fotoauftrages verwendet. Keinesfalls werden personenbezogene Daten wie Adresse oder E-Mailadresse an Dritte weitergegeben.

13. ABSCHLIESSENDES
Die mit Foto Haas abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Foto Haas behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.
Gerichtsstand der Geschäftssitz von Foto Haas.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab 1. Januar 2014.
Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

Bildnachweise

Urheber und Bildquelle der im Original-Layout "Campfire Responsive" verwendeten Bilder:

Alle Bildrechte sind zeitich unlimitiert bei Foto Haas.  Ein Kopieren und anderweitige Verwendung bedarf einer schriftlichen Berechtigung, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Sowohl bei einer Verwendung von Bildern in Drucksachen wie Flyern oder Broschüren, wie auch bei der Veröffentlichung von Fotos im Internet gilt das Urheberrecht. Die Bilder gehören immer an Jürg Haas Foto Haas. Bildrechte können hier erworben werden.

Gerichtsstand: Thun